Was ist eine Barrierefreie Küche?

In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen ist es mittlerweile verpflichtend, dass die Erdgeschosswohnung barrierefrei zugänglich ist. Barrierefrei, das bedeutet, dass die Wohnung mit einem Rollstuhl zugänglich sein muss. Befragungen von Rollstuhlfahrern allerdings haben ergeben, dass das Überrollen einer Türschwelle erst dann als barrierefrei wahrgenommen wird, wenn tatsächlich keine spürbare Schwelle mehr vorhanden ist. In der Realität werden allerdings auch Wohnungen als barrierefrei bezeichnet, die zwar mit dem Rollstuhl befahrbar sind, aber dennoch eine spürbare Schwelle überfahren werden muss. Für eine barrierefreie Küche gilt natürlich das Gleiche. Eine solche früh einzubauen, ergibt Sinn. Es ist also durchaus sinnig, sich bereits bei der nächsten anstehenden Küchenrenovierung Gedanken um das Alter zu machen und hier vorauszuplanen.


Denn nicht nur Menschen mit Behinderung brauchen eine barrierefreie Küche, auch für Senioren kann das Ganze früher oder später zum Thema werden. Was gilt es zu beachten? In barrierefreien Küchen gibt es abgesehen von der Türschwelle einiges an Besonderheiten. So ist es beispielsweise wichtig, dass der Stauraum für die Person, die die Küche nutzt, gut erreichbar ist. Das bedeutet beispielsweise, dass vor allem im Fall von Rollstuhlfahrern Hängeschränke nicht höher als 1,40 Meter angebracht werden sollten. Auch sollten alle Küchenflächen mit dem Rollstuhl oder einem Rollator unterfahren werden können. Eine sinnvolle Anordnung der Arbeitsfläche ist ebenfalls wichtig, was beispielsweise bedeutet, dass Herd und Spüle nah beieinander liegen. Für besonders kleine Küchen, in denen es nicht möglich ist, die Hängeschränke niedrig anzuordnen, gibt es die Möglichkeit, dass diese herunterfahrbar und somit dennoch erreichbar sind. Selbiges wird auch für Spüle und Arbeitsfläche empfohlen.


Was auch berücksichtigt werden sollte, ist, dass der Küchennutzer sich mit dem Rollstuhl oder der Gehhilfe problemlos bewegen und auch drehen kann. Hier wird eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm empfohlen (für Rollstuhlfahrer 150 cm x 150 cm). Das betrifft die Breite der Küchentür ebenso wie die Wege zwischen den Schränken und Küchengeräten in der Küche. Auch ein rutschhemmender Boden ist sinnvoll. Da die Thematik immer mehr an Relevanz gewinnt, gibt es dementsprechend viele Angebote. So kann man inzwischen seine ideale Küche barrierefrei online zusammenstellen und sich so vorher nicht nur genau Gedanken machen, sondern auch schon einmal sehen, wie es später aussehen wird. Geht es um eine Person mit Erblindung oder einer anderen Einschränkungen, müssen natürlich noch einmal andere Dinge beachtet werden als bei gehbehinderten Personen. So ist bei sehbehinderten Personen beispielsweise die Ertastbarkeit ein wichtiges Element, die bei Küchengeräten eingehalten werden sollte. Also hier lieber auf den Touchscreen verzichten und auf altbewährte Knöpfe und Tasten zurückgreifen. Auch klare Ordnungssysteme und Halterungen sind für Blindenfreundlichkeit in der barrierefreie Küche wichtig.
 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Daniel Kreis finden.

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